Heimrauchmelder
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Der Heimrauchmelder wird auch als Rauchwarnmelder bezeichnet und europaweit geregelt nach EN 14604. Beim Heimrauchmelder erfolgt im Falle eines Brandes eine akustische Alarmierung, wobei die Schallemission mindestens 85 Dezibel betragen muss. Ein Rauchwarnmelder wird nicht an Brandmeldeanlagen angeschaltet. Die Aufgabe des Heimrauchmelders besteht darin Personen bei einem Brand zu warnen. Vorrangig ist hierbei der Personenschutz. Die akustische Alarmierung erfolgt bereits im Anfangsstadium eines Brandes, so das rechtzeitig gewarnt und reagiert werden kann. |
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| Heimrauchmelder sind im Handel in verschiedenen Farben und Formen zu erwerben. Angeboten werden hierbei auch batteriebetriebene Rauchmelder. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Rauchmelder nach DIN 14604 hergestellt und geprüft wurden. Des Weiteren ist es wichtig, dass das VdS Prüfzeichen vorhanden ist. Rauchwarnmelder können Leben retten.
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