In dieser Kammer wird die Umgebungsluft auf Rauchpartikel untersucht.
Der in den Schließzylinder integrierte Kernziehschutz schützt den Zylinderkern vor gewaltsamem Herausreißen.
Der Aufbohrschutz besteht meist aus speziell gehärteten Stiften im Zylinder, die dafür sorgen, dass der Bohrer abbricht oder steckenbleibt.
Dieser Kopierschutz wird durch eine Sicherungskarte realisiert. Nur der Besitzer dieser Karte ist berechtigt von dem Schlüssel Kopien anfertigen zu lassen. Schlüssel mit besonderen technischen Merkmalen können patentrechtlich geschützt werden.
Der Auftastschutz, auch Picking genannt, verhindert das Schließen eines Zylinders mittels spezieller Öffnungswerkzeuge bei denen die einzelnen Stifte des Zylinders aufgetastet werden.
Die Not- und Gefahrenschließung oder auch beidseitige Schließbarkeit von Doppelzylindern, erlaubt ein Schließen mit dem Schlüssel von der Außenseite, auch wenn ein Schlüssel auf der Innenseite des Schließzylinders steckt.
Der Pickingschutz, auch Auftastschutz genannt, verhindert das Schließen eines Zylinders mittels spezieller Öffnungswerkzeuge, bei denen die einzelnen Stifte des Zylinders aufgetastet werden.
Die Sicherungskarte ist ein Kopierschutz. Sie erlaubt nur dem Besitzer eine Kopie des Schlüssels anfertigen zu lassen.
Die DIN EN 1303, Ausgabe April 2005, legt Anforderungen und Prüfverfahren für Schließzylinder für Schlösser fest. Geprüft werden unter anderem Eigenschaften wie die Festigkeit, die Verschlussssicherheit, die Dauerhaftigkeit und Korrosionsbeständigkeit. Die für die Schließzylinder vorliegenden Eigenschaften werden durch einen achtstelligen Klassifizierungsschlüssel ausgedrückt.
Die DIN 18252, Ausgabe März 2006 legt Begriffe, Maße, Anforderungen und die Kennzeichnung für Profilzylinder von Türschlössern fest. Wesentlicher Aspekt der Norm ist die Sicherstellung der Austauschbarkeit von Profilzylindern beispielsweise in Einsteckschlössern nach DIN 18251.
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